Was besagt §5 genau?
Der §5 ist ein wichtiger Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz. Er besagt, dass Arbeitgeberinnen dazu verpflichtet sind, die Arbeitsbedingungen in ihrem Unternehmen zu beurteilen. Dabei geht es nicht nur um physische Risiken wie etwa Maschinensicherheit oder Arbeitsstätten, sondern auch um psychische Belastungen, die durch den Job entstehen können. Kurz gesagt, Arbeitgeberinnen müssen alles tun, um Gesundheitsrisiken für die Angestellten zu minimieren.
Warum ist das so wichtig?
Vielleicht denkst du, dass die psychischen Belastungen bei der Arbeit einfach dazugehören. Aber wusstest du, dass Stress am Arbeitsplatz einer der Hauptgründe für Krankschreibungen ist? Eine ständige Überlastung kann nicht nur zu Burnout führen, sondern auch physische Krankheiten wie Herzprobleme begünstigen. Deshalb ist es im Interesse aller, dass Arbeitgeber*innen diese Aspekte ernst nehmen.
Psychische Belastungen im Fokus
Früher lag der Schwerpunkt vor allem auf physischen Gefährdungen, wie z.B. dem Schutz vor Maschinen oder schädlichen Chemikalien. In der heutigen Arbeitswelt, besonders in Bürojobs, sind es jedoch oft die psychischen Belastungen, die ins Zentrum rücken. Dazu gehören beispielsweise:
Übermäßiger Stress
Zu hohe Arbeitslast
Ungeregelte Arbeitszeiten
Fehlende Work-Life-Balance
Mobbing oder Diskriminierung am Arbeitsplatz
Wie läuft so eine Beurteilung ab?
Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist in der Regel ein systematischer Prozess. Zuerst werden die verschiedenen Arbeitsbereiche und Tätigkeiten im Unternehmen identifiziert. Dann wird analysiert, welche Gefährdungen von ihnen ausgehen könnten. Das schließt physische Risiken wie Lärm oder giftige Stoffe ebenso ein wie psychische Belastungen, zum Beispiel durch hohen Zeitdruck oder monotone Tätigkeiten.
Nach der Identifikation der Gefährdungen müssen Maßnahmen ergriffen werden, um diese zu minimieren oder ganz zu beseitigen. Und das ist kein einmaliger Prozess. Die Beurteilung muss in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, besonders wenn sich die Arbeitsbedingungen ändern.
Wie kannst du als Arbeitgeber*in handeln?
Als Arbeitgeberin trägst du eine große Verantwortung für das Wohlbefinden und die Sicherheit deiner Mitarbeiterinnen. Es geht nicht nur darum, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, sondern auch ein produktives, gesundes und zufriedenstellendes Arbeitsumfeld zu schaffen. Hier sind einige konkrete Schritte, die du als Arbeitgeber*in unternehmen kannst, um die Arbeitsbedingungen zu beurteilen und potenzielle Gefährdungen – einschließlich psychischer Belastungen – zu identifizieren und zu adressieren:
Gefährdungsbeurteilung durchführen:
Identifiziere alle Arbeitsbereiche und Tätigkeiten in deinem Unternehmen.
Analysiere potenzielle Gefährdungen, sowohl physischer als auch psychischer Natur.
Beteilige Mitarbeiter*innen aktiv an dieser Beurteilung. Ihre Einsichten und Rückmeldungen sind unerlässlich, um ein vollständiges Bild zu erhalten.
Maßnahmen erarbeiten und umsetzen:
Entwickle Strategien und Maßnahmen, um die identifizierten Gefährdungen zu minimieren oder zu beseitigen.
Setze klare Fristen und Verantwortlichkeiten für die Umsetzung dieser Maßnahmen.
Kommunikation fördern:
Schaffe eine offene Kommunikationskultur, in der sich Mitarbeiter*innen sicher fühlen, Bedenken oder Vorschläge zu äußern.
Biete regelmäßige Feedbackgespräche an, in denen Mitarbeiter*innen ihre Erfahrungen und Gefühle teilen können.
Weiterbildung und Schulungen:
Investiere in Schulungen, die das Bewusstsein für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz erhöhen.
Biete Schulungen zu Stressbewältigung, Zeitmanagement und anderen relevanten Themen an, die das psychische Wohlbefinden unterstützen.
Flexible Arbeitsmodelle:
Berücksichtige flexible Arbeitszeiten, Telearbeit oder andere Modelle, die den Bedürfnissen und Herausforderungen deiner Mitarbeiter*innen gerecht werden.
Beachte, dass Work-Life-Balance ein wichtiger Faktor für das psychische Wohlbefinden ist.
Regelmäßige Überprüfungen:
Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen sollte kein einmaliges Ereignis sein. Plane regelmäßige Überprüfungen und Aktualisierungen, besonders wenn sich die Arbeitsbedingungen oder das Team ändern.
Externe Beratung:
Ziehe in Erwägung, Expert*innen für Arbeitsplatzsicherheit oder psychische Gesundheit zu konsultieren, um eine objektive Perspektive und spezialisierte Ratschläge zu erhalten.
Durch aktive Beteiligung, offene Kommunikation und kontinuierliche Bemühungen kannst du als Arbeitgeber*in sicherstellen, dass dein Unternehmen nicht nur die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, sondern auch ein Ort ist, an dem Menschen gerne arbeiten und sich wertgeschätzt und sicher fühlen.
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